Rede der UWG-Kreistagsfraktion zum Haushalt 2022 des Kreis Siegen-Wittgenstein

 

Ich werde in Anbetracht der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit in meinen Beitrag nur auf ein herausragendes Thema eingehen können.

Überschreiben möchte ich meinen Betrag mit den Worten: Wer nicht bereit oder in der Lage ist, die sogenannten „dicken Brocken“ so schnell wie möglich anzugehen, braucht sich um den Rest eigentlich keine Gedanken mehr zu machen!

Was meine ich damit?

Ich meine damit, dass die seit Jahren ständig steigenden Ausgaben im Sozial- und Jugendbereich so nicht mehr hingenommen werden können. Wir müssen da gegensteuern!

 

Während wir im Bereich der differenzierten Kreisumlage das Jahr 2015 noch mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 39,9 Mio. Euro abschließen konnten, waren es 2018 bereits 53,6 2020 69,9 und – die grausige Entwicklung setzt sich fort- für 2022 rechnen wir im Planentwurf mit einem Zuschussbedarf 77,7 Millionen Euro.
Meine Damen und Herren, innerhalb von 7 Jahren ist quasi eine Verdoppelung der Kosten im Planbereich 06 Jugendhilfe eingetreten!

 

Diese Kosten werden spitz abgerechnet, und über die differenzierte Umlage von den beteiligten Städten und Gemeinden eingefordert. Sie schmälern logischerweise den finanziellen Spielraum unserer Kommunen im Kreis.

 

Dieses Umlageverfahren halten wir für grundsätzlich richtig!

 

Wenn, ja wenn der Kreis als Aufgabenträger alle Anstrengungen verfolgt, diese Kosten im Rahmen des Machbaren so gering wie möglich zu halten.

Die UWG-Kreistagsfraktion hat diese Kostenentwicklung bereits seit 2019 thematisiert und zum Haushalt 2019 mit folgendem Antrag konkretisiert:

„Der Landrat wird beauftragt, eine Organisationsuntersuchung des Jungendamtes im Sinne der Befassung des Jugendhilfeausschusses vorzubereiten. Neben der Untersuchung der Verwaltung soll hierbei das Contracting und das Berichtwesen bei den freien Trägern im Rahmen der vertragsgenäßen Aufgabenerfüllung mit einbezogen werden“.

Auszugehen ist, werden wir dem Haushaltsentwurf 2022 erstmals nach über 15 Jahren, die Zustimmung verweigern.

Vielen Dank